Die degressive Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts nicht gleichmäßig über die Nutzungsdauer, sondern mit fallenden Beträgen: Am Anfang wird viel abgeschrieben, später immer weniger. Berechnet wird sie mit einem festen Prozentsatz, der jedes Jahr auf den Restbuchwert angewendet wird.
So rechnet die degressive Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung teilen Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer, der Betrag bleibt jedes Jahr gleich. Bei der degressiven Abschreibung ziehen Sie stattdessen jedes Jahr denselben Prozentsatz vom verbliebenen Buchwert ab. Weil dieser Buchwert schrumpft, wird auch der Abschreibungsbetrag Jahr für Jahr kleiner.
Ein Beispiel: Ein Transporter kostet 48.000 € und wird mit 20 % degressiv abgeschrieben. Im ersten Jahr sind das 9.600 €, der Restbuchwert liegt danach bei 38.400 €. Im zweiten Jahr werden 20 % davon abgeschrieben, also 7.680 €, und so weiter. Rechnerisch erreicht der Buchwert nie null, deshalb ist ein Wechsel zur linearen Abschreibung vorgesehen.
Der Wechsel zur linearen Abschreibung
Sobald die lineare Abschreibung auf die Restnutzungsdauer höher ausfällt als der degressive Betrag, dürfen Sie wechseln. Der verbliebene Buchwert wird dann gleichmäßig auf die restlichen Jahre verteilt, und das Wirtschaftsgut ist am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Der Wechsel ist nur in diese Richtung erlaubt, von degressiv zu linear.
Wann sich die degressive Abschreibung lohnt
Der Vorteil ist eine Verschiebung, kein Geschenk: Insgesamt schreiben Sie denselben Betrag ab, nur früher. Das senkt den Gewinn in den ersten Jahren nach der Anschaffung und damit die Steuerlast in genau dieser Zeit. Für Betriebe, die gerade investiert haben und Liquidität brauchen, ist das ein spürbarer Unterschied.
Sinnvoll ist sie vor allem bei Wirtschaftsgütern, die früh stark an Wert verlieren, etwa Fahrzeuge, Maschinen und Geräte. Weniger sinnvoll ist sie, wenn Sie in den ersten Jahren ohnehin wenig Gewinn erwarten: Dann verpufft der Effekt, und die niedrigeren Beträge in den späteren Jahren fehlen, wenn der Betrieb besser läuft.
Voraussetzungen und zeitliche Grenzen
Die degressive Abschreibung ist nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig, also nicht für Gebäude. Der Gesetzgeber hat sie in den vergangenen Jahren mehrfach befristet wieder eingeführt, jeweils mit einer Obergrenze für den Prozentsatz und einem Vielfachen der linearen Abschreibung. Welcher Satz für eine bestimmte Anschaffung gilt, hängt deshalb vom Zeitpunkt der Anschaffung ab.
Da sich diese Regeln häufig ändern, gehört die Entscheidung in jedem Einzelfall zum Steuerberater. Für den Betrieb ist wichtig, das Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten und die gewählte Methode sauber festzuhalten, damit die Abschreibung später nachvollziehbar bleibt.
Was der Betrieb dafür festhalten muss
Jede Anschaffung braucht Rechnung, Datum, Betrag und die Zuordnung zum Wirtschaftsgut. Wer Geräte und Fahrzeuge ohnehin im System führt, hat diese Angaben bereits beisammen und muss sie für die Buchhaltung nicht suchen. Der Abschluss selbst bleibt Sache der Buchhaltung oder des Steuerbüros.