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Steuern sparen als Selbstständige:r: Welche Ausgaben können Sie absetzen?

Steuern sparen als Selbstständige:r: Welche Ausgaben können Sie absetzen?

17. August 2024
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Workstool Redaktion

In der Welt der Selbstständigkeit kann der Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg oft in den Zahlen verborgen sein. Ein effektives Steuermanagement ist daher unerlässlich, um Ihre finanzielle Freiheit zu sichern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Betriebsausgaben Sie absetzen können und wie Sie Ihre Steuerlast durch gezielte Maßnahmen erheblich reduzieren können.

Steuern sparen als Selbstständige:r

Abzugsfähige Ausgaben sind ein wichtiger Aspekt, wenn Sie Ihre Steuerlast reduzieren möchten. Dazu gehören:

  • Büromaterialien
  • Fachliteratur
  • Software für Ihre Arbeit

Auch Kosten für Weiterbildungen sind absetzbar, da sie zur Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation beitragen. Geschäftsreisen sind ebenfalls relevant: Reisekosten, darunter Fahrtkosten und Übernachtungen, können geltend gemacht werden. Miet- und Nebenkosten für Büroräume sind weitere relevante Punkte.

Tip: Führen Sie eine genaue Buchhaltung und sammeln Sie alle Belege sorgfältig, um von diesen Möglichkeiten optimal zu profitieren.

Die Bedeutung von Betriebsausgaben für Selbstständige

Betriebsausgaben beeinflussen direkt Ihre Steuerlast. Durch das Absetzen dieser Kosten können Sie Ihre Einkünfte mindern und die zu zahlenden Steuern reduzieren. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen:

  • Mieten für Büroräume
  • Materialkosten
  • Reisekosten
  • Fortbildungskosten

Eine ordentliche Dokumentation ist wichtig, um die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben bei einer Steuerprüfung zu stärken.

Welche Ausgaben können Sie absetzen?

Die Absetzbarkeit von Ausgaben ist entscheidend für Selbstständige. Hier ist eine Übersicht absetzbarer Betriebsausgaben:

KategorieBeispiele
BüromaterialienStifte, Papier, Druckerpatronen
SoftwareProgramme für Buchhaltung, Grafikdesign
ReisekostenFahrten, Übernachtungskosten
FortbildungskostenSeminare, Workshops, Fachliteratur
ArbeitsmittelComputer, Drucker, Werkzeuge
Mietkosten für BüroräumeMiete, Nebenkosten wie Strom und Heizung

Weiter Kategorien, die Sie absetzen können:

KategorieWas kann abgesetzt werdenBesonderheiten
ArbeitskleidungTypische Berufskleidung, ReinigungskostenAnzüge, Jeans und Freizeitkleidung sind nicht absetzbar.
TelefonkostenTelefonkosten für betriebliche Anschlüsse und SmartphonesPauschaler Abzug: 20 % für private Nutzung, maximal 20 Euro ohne Aufzeichnungen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)Bewegliche Gegenstände unter 800 Euro nettoSofortabzug möglich, nicht abschreiben.
AnschaffungskostenGegenstände, die abzuschreiben sindKaufpreis plus Nebenkosten zählen.
WerbekostenAlle Arten von Werbung, Geschenke an Kunden (bis 50 Euro)Geschenke über 50 Euro sind nicht absetzbar und müssen gesondert verbucht werden.
SponsoringZahlungen im Rahmen von SponsoringverträgenImmer als Betriebsausgaben absetzbar.
KontoführungsgebührenGebühren für betrieblich genutzte Konten100 % abziehbar.
GEZ-GebührenGebühren an die GEZ, nachgewiesene betriebliche GründeAbsetzbar als Betriebsausgabe.
ReparaturenBetrieblich veranlasste Reparaturen und HandwerkerkostenAbsetzung entweder sofort oder über mehrere Jahre.
SpendenAufwendungen für SpendenNicht als Betriebsausgabe, sondern als Sonderausgaben.
WeihnachtsfeierAusgaben für die Weihnachtsfeier (max. 110 Euro pro Teilnehmer)Über 110 Euro fallen Lohnsteuer und Vorsteuer an.
HomeofficeBürostuhl, Möbel, Laptop, Software etc.Es gibt Freibeträge vom Arbeitgeber.
Geldwerter VorteilSteuerfreie oder steuerbegünstigte Zuwendungen an MitarbeitendeAbsetzbarkeit von Betriebsausgaben.
ReisekostenKosten für Geschäftsreisen (30 Cent pro km)Privat-Pkw, öffentliche Verkehrsmittel, nachweislich relevant.
ÜbernachtungskostenNachgewiesene Übernachtungskosten bei GeschäftsreisenKosten für Doppelzimmer nur anteilig absetzbar.
VerpflegungsmehraufwandPauschalen bei Abwesenheit: 14 Euro pro Tag (mehr als 8 Stunden), 28 Euro (mehr als 24 Stunden)Absetzung der Pauschalen möglich.
Geschäftsessen70 % der Bewirtungsaufwendungen absetzbarDokumentation von eingeladenen Personen und Gründen erforderlich.
AltersvorsorgeZuzahlungen zur Altersvorsorge von MitarbeiternSteuerlich als Lohnkosten absetzbar.
FirmenwagenSämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben abziehbar, jedoch Korrekturbedarf für private NutzungenKorrektur nach Fahrtenbuch oder 1%-Regelung.
E-BikeKosten für betriebliche Nutzung eines E-BikesAuch hier Anrechnung für Privatnutzung notwendig.
DeutschlandticketKosten für das 49-Euro-Ticket oder als Jobticket für MitarbeiterAbsetzbar.
LeasingKomplett abziehbare Leasingraten bei gemieteten FahrzeugenZinsanteil abzugsfähig, wenn Fahrzeug gekauft.
BahncardKosten für Bahncard als BetriebsausgabeMust be proven to be for business travel.
Fahrtkosten für Privat-Pkw30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder tatsächliche KostenNachweispflicht.
Kfz-SteuerKfz-Steuer für Firmenwagen als Betriebsausgabe abziehbarVollständig abzugsfähig.
FachliteraturFachbücher und Zeitschriften zur Ausübung der gewerblichen TätigkeitKeine Absetzbarkeit für Tageszeitungen und Romane.
MessekostenKosten für MesseauftritteAlle im Zusammenhang mit dem Messeauftritt entstehenden Kosten sind absetzbar.
FortbildungskostenKosten für beruflich nutzbare FortbildungenAllgemeinbildende Seminare sind nicht absetzbar.
VersicherungenVersicherungsbeiträge für betriebliche TätigkeitenVollständig absetzbar.
SozialversicherungArbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für Mitarbeitende100 % absetzbar.
DarlehenNur Zinsaufwendungen absetzbar; Tilgungsanteil nicht absetzbarNur Zinsen als Betriebsausgaben geltend machen.
GeschenkeBis zu netto 50 Euro pro Empfänger und Jahr (35 Euro bis Ende 2023)Höhere Kosten führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs.
SteuerberatungskostenKosten für betriebliche SteuerberatungAbsetzbar als Betriebsausgabe.
Kosten vor Gründung„Vorweggenommene“ Betriebsausgaben vor der Aufnahme der TätigkeitAbsetzbar.

Mit dieser Palette an Möglichkeiten können Selbstständige ihre Steuerlast erheblich senken.

Bürokosten: So senken Sie Ihre Steuerlast

Bürokosten sind entscheidend für die Steueroptimierung. Sie können folgende Ausgaben absetzen:

  • Miete und Nebenkosten für Büroräume
  • Büromaterialien
  • Telekommunikations- und Internetkosten

Häusliches Arbeitszimmer

Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, können Sie auch anteilige Wohnkosten geltend machen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Reisekosten: Absetzbarkeit von Geschäftsreisen

Reisekosten sind eine bedeutende Möglichkeit, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Absetzbare Kosten hierbei sind:

  • Transportkosten (eigene Fahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel)
  • Übernachtungskosten (tatsächliche Kosten oder Pauschalen)
  • Verpflegungsmehraufwendungen

Dokumentation

Führen Sie ein Fahrtenbuch mit Datum, Ziel und Zweck, um alle Kosten nachweisen zu können.

Fachliteratur und Weiterbildung: Investitionen in Ihre Zukunft

Fachliteratur und Weiterbildung sind nicht nur wertvoll, sondern auch steuerlich absetzbar. Absetzbare Kosten umfassen:

  • Bücher, Zeitschriften
  • Seminare, Workshops, Online-Kurse

Sammeln Sie alle Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen, um diese später nachzuweisen. Auch Fahrtkosten zu diesen Veranstaltungen sind absetzbar.

Arbeitsmittel: Was gehört dazu und wie setzen Sie es ab?

Zu den absetzbaren Arbeitsmitteln zählen:

  • Computer
  • Büromöbel
  • Software

Sie können zwischen Sofortabschreibung (für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto) und einer mehrjährigen Abschreibung wählen.

Dokumentation

Achten Sie darauf, Belege sorgfältig aufzubewahren und eine Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung vorzunehmen.

Mietkosten und Nebenkosten: Absetzen von Büroräumen

Die Absetzbarkeit von Mietkosten für Büroräume ist essenziell. Abzugsfähig sind:

  • Monatliche Mietzahlungen
  • Nebenkosten wie Heizung und Strom

Protokollierung

Dokumentieren Sie den betrieblichen Anteil genau, um Transparenz gegenüber dem Finanzamt zu gewährleisten und das Risiko von Nachfragen zu minimieren.

Fazit: Steuern sparen als Selbstständige:r – Ihr Weg zu mehr finanzieller Freiheit

Eine kluge Finanzplanung berücksichtigt alle absetzbaren Ausgaben, die Ihre Steuerlast mindern können:

  • Büromaterialien
  • Fachliteratur
  • Fortbildungskosten
  • Reisekosten
  • Mietkosten

Tip: Halten Sie alle Belege und eine klare Übersicht über Ihre Ausgaben, um sicherzustellen, dass Sie keine wertvollen Abzüge übersehen. Durch strategische Planung Ihrer Ausgaben sichern Sie sich finanzielle Freiheit und optimieren Ihre wirtschaftliche Situation als Selbstständige:r.

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