Arbeitskleidung ist in vielen Berufen unerlässlich. Doch wussten Sie, dass Sie Teile Ihrer Ausgaben für Arbeitskleidung steuerlich geltend machen können?
Dies kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Arbeitskleidung steuerlich abgesetzt werden kann und wie der Prozess funktioniert.
Was ist Arbeitskleidung?
Arbeitskleidung umfasst alle Kleidungsstücke, die speziell für die Ausübung des Berufes erforderlich sind und somit über den normalen Kleidungsbedarf hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Sicherheitsschuhe
- Schutzhelme
- Uniformen
- Laborkittel
- Berufsspezifische Anzüge (z.B. in der Gastronomie oder im medizinischen Bereich)
Normale Alltagskleidung, auch wenn sie bei der Arbeit getragen wird, kann in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden.
Voraussetzungen für das steuerliche Absetzen von Arbeitskleidung
Um Arbeitskleidung steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Berufliche Notwendigkeit: Die Kleidung muss ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden und für die Ausübung des Berufes erforderlich sein.
- Erkennbare Berufstätigkeit: Die Kleidung sollte eindeutig einer beruflichen Nutzung zugeordnet werden können. Am einfachsten ist dies bei Uniformen oder per Vorschrift zu tragenden Schutzkleidungen.
- Kein privater Nutzen: Die Arbeitskleidung darf keinen oder nur einen sehr geringen privaten Nutzen haben (z.B. typische Schutzkleidung).
Wie wird Arbeitskleidung steuerlich abgesetzt?
Für das steuerliche Absetzen der Arbeitskleidung gibt es zwei Hauptwege: als Werbungskosten für Arbeitnehmer und als Betriebsausgaben für Selbstständige.
1. Arbeitnehmer: Werbungskosten
Arbeitnehmer können die Kosten für ihre Arbeitskleidung als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Diese Aufwendungen fallen in die Kategorie „Arbeitsmittel“. Zu den absetzbaren Kosten zählen Kauf, Reinigung und Instandhaltung.
Liegen die gesamten Werbungskosten (einschließlich Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fachliteratur etc.) über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro, lohnt sich das Einreichen von Belegen.
Benötigte Belege:
- Kaufbelege (Rechnungen, Quittungen)
- Quittungen für Reinigung (Chemische Reinigung, Waschsalon)
2. Selbstständige: Betriebsausgaben
Selbstständige haben die Möglichkeit, die Kosten für Arbeitskleidung als Betriebsausgaben abzusetzen. Dies erfolgt innerhalb der Gewinnermittlung in der Steuererklärung und kann den zu versteuernden Gewinn mindern.
Benötigte Belege:
- Kaufbelege (Rechnungen, Quittungen)
- Belege für Reinigungs- und Instandhaltungskosten
Tipps zur Dokumentation
Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Belege sammeln: Bewahren Sie alle Belege auf.
- Beschreibung: Vermerken Sie auf den Belegen den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
- Ordnungssystem: Nutzen Sie ein einfaches Ordnungssystem, um die Belege schnell wiederzufinden.
Fazit
Das steuerliche Absetzen von Arbeitskleidung kann eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Wichtig ist jedoch, die steuerlichen Vorschriften genau zu kennen und die Belege sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich mit den steuerlichen Regelungen vertraut machen, um alle möglichen Vorteile nutzen zu können. Im Zweifel lohnt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation optimal zu gestalten.