Telefonkosten, insbesondere durch die Nutzung von Mobilgeräten und Festnetzanschlüssen für berufliche Zwecke, können einen erheblichen Teil Ihrer monatlichen Ausgaben darstellen.
Glücklicherweise erlaubt das deutsche Steuerrecht die steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten, vorausgesetzt, sie stehen in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Telefonkosten effektiv und korrekt von der Steuer absetzen können.
Wer kann Telefonkosten absetzen?
Grundsätzlich können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler Telefonkosten steuerlich geltend machen. Während Arbeitnehmer die beruflich veranlassten Telefonkosten bei ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, setzen Selbstständige und Freiberufler diese Kosten als Betriebsausgaben ab.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
1. Festnetzanschluss
Für Arbeitnehmer gilt, dass die Kosten für einen beruflich genutzten Festnetzanschluss teilweise abgesetzt werden können. Es ist jedoch erforderlich, dass die berufliche Nutzung eindeutig nachgewiesen werden kann. Eine pauschale Schätzung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
2. Mobilfunkkosten
Mobilfunkkosten können ebenfalls abgesetzt werden, solange sie beruflich veranlasst sind. Hier bietet es sich an, ein separates Handy nur für berufliche Zwecke zu führen. So ist es einfacher, die Kosten zu trennen und nachzuweisen.
3. Internetkosten
Auch Internetkosten, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind, können abgesetzt werden. Hierbei sollten Sie ebenfalls darauf achten, berufliche und private Nutzung differenziert darzustellen.
Dokumentation und Nachweis
Um Telefonkosten steuerlich geltend zu machen, müssen sämtliche Kosten detailliert dokumentiert und nachgewiesen werden. Das bedeutet, Sie sollten alle Rechnungen und Belege sammeln und gegebenenfalls Anruflisten zur Verfügung stellen, die die berufliche Nutzung untermauern.
Pauschalen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben außerdem die Möglichkeit, eine Pauschale für die berufliche Nutzung geltend zu machen. Diese Pauschale beträgt derzeit 20 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal 20 Euro pro Monat. Liegen die beruflichen Telefonkosten über diesem Betrag, sollte eine Einzelnachweisführung vorgenommen werden.
Beispiel für die steuerliche Absetzbarkeit von Telefonkosten
Die folgende Tabelle fasst beispielhaft zusammen, wie Telefonkosten für Arbeitnehmer und Selbstständige abgesetzt werden können:
Kategorie | Arbeitnehmer | Selbstständige/Freiberufler |
Festnetz | Max. 20% der Gesamtkosten oder Nachweis | Vollständig, wenn beruflich |
Mobilfunk | Max. 20% der Gesamtkosten oder Nachweis | Vollständig, wenn beruflich |
Internet | Nachweis erforderlich | Vollständig absetzbar |
Nachweis | Rechnungen, Anruflisten | Rechnungen, Anruflisten |
Pauschale | 20% der Kosten bis max. 20€/Monat | Nicht anwendbar |
Abschluss
Die steuerliche Absetzbarkeit von Telefonkosten bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch telefonische Kommunikation für berufliche Zwecke zu senken. Es ist jedoch wichtig, die notwendigen Unterlagen sorgfältig zu führen und die Nutzung detailliert nachzuweisen. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten der Steuerminderung ausgeschöpft werden.
Wir hoffen, dass dieser Ratgeber Ihnen hilfreiche Informationen und Klarheit über die steuerliche Absetzbarkeit von Telefonkosten gegeben hat. Viel Erfolg bei Ihrer nächsten Steuererklärung!