Die Frage, wie es um die Krankenversicherung steht, wenn man gleichzeitig selbstständig und angestellt ist, ist von großer Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet, was es bedeutet, in beiden Welten tätig zu sein, und welche Auswirkungen dies auf die Krankenversicherung hat.
Er richtet sich an alle, die planen, diese doppelte Berufstätigkeit aufzunehmen, oder die sich bereits in dieser Situation befinden.
Unterschiede zwischen Selbstständigkeit und Anstellung
Bevor wir uns mit den spezifischen Regelungen der Krankenversicherung beschäftigen, ist es wichtig, die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer Anstellung zu verstehen.
1. Selbstständigkeit
Selbstständigkeit bedeutet, dass man auf eigene Rechnung arbeitet und seine Tätigkeiten eigenverantwortlich organisiert. Selbstständige sind in der Regel freie Unternehmer, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten, ohne in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu stehen.
Dies bringt sowohl Freiheit als auch Verantwortung mit sich, insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung und Krankenversicherung.
2. Festanstellung
In einer Anstellung hingegen arbeitet man in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, oft auf Grundlage eines Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Abführung von Steuern und Sozialabgaben, einschließlich der Krankenversicherung.
Krankenversicherung für Angestellte
Angestellte in Deutschland sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Wird diese Grenze überschritten, haben sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In der GKV zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge, der Rest wird vom Arbeitnehmer getragen. Die Beiträge bemessen sich am Bruttoeinkommen und sind festgeschrieben.
- Private Krankenversicherung (PKV): Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze steht die Option offen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die PKV bietet in der Regel umfangreichere Leistungen, ist jedoch oft teurer, besonders im Alter.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt seit 2023 bei 66.600 Euro.
Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Im Gegensatz zu Angestellten tragen sie die Beiträge komplett selbst.
- Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige: Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen ihre Beiträge auf Basis ihres Einkommens. Ein Unterschied zu Angestellten besteht darin, dass sie den Gesamtbeitrag alleine tragen müssen.
- Private Krankenversicherung für Selbstständige: Die PKV kann für viele Selbstständige eine interessante Option sein, da sie oft flexiblere und maßgeschneiderte Tarife bietet. Jedoch können die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen.
Krankenversicherung bei gemischten Einkommensverhältnissen
Wenn man sowohl angestellt als auch selbstständig tätig ist, wird die Frage der Krankenversicherung komplexer. Hier kommt es auf die Einkommensverhältnisse und die zeitliche Aufteilung der Tätigkeiten an.
Primäre Tätigkeit
Die Art und Weise, wie man krankenversichert bleibt, hängt davon ab, welche der beiden Tätigkeiten als “primäre Tätigkeit” gilt. Dies wird normalerweise anhand des überwiegenden Einkommens und des damit verbundenen Arbeitsaufwands bestimmt.
Beispiel
Tätigkeitsart | Einkommen pro Monat | Arbeitszeit pro Woche | Einkommensanteil | Primäre Tätigkeit |
Selbstständigkeit | 2.000 Euro | 20 Stunden | 55% | Selbstständig |
Angestellt | 1.500 Euro | 15 Stunden | 45% |
In diesem Beispiel wäre die primäre Tätigkeit die Selbstständigkeit, weil der überwiegende Teil des Einkommens daraus stammt und mehr Arbeitszeit investiert wird.
Versicherungsstatus
Überwiegend angestellt
Wenn die Anstellung die primäre Tätigkeit darstellt (mehr Einkommen und/oder mehr Arbeitszeit), bleibt man in der Regel in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zusätzliche Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit müssen der Krankenkasse gemeldet werden, damit die Beiträge korrekt berechnet werden können.
Überwiegend selbstständig
Wenn die selbstständige Tätigkeit die Hauptquelle des Einkommens ist, gelten andere Regeln. In diesem Fall kann man entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Falls man gesetzlich versichert bleibt, müssen die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten kombiniert werden, was zu höheren Beiträgen führen kann.
Beispiel
Versicherungsstatus | Einkommen aus Anstellung | Einkommen aus Selbstständigkeit | Gesamteinkommen | Beitragsberechnungsgrundlage | Versicherungsbetrag |
Angestellt (primär angestellt) | 2.500 Euro | 500 Euro | 3.000 Euro | 2.500 Euro | GKV-Beitrag wie Angestellte |
Selbstständig (primär selbstständig) | 1.000 Euro | 3.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | Neuer GKV/PKV-Beitrag |
In diesem Beispiel sieht man, dass die Beitragsberechnungsgrundlage und die Beiträge unterschiedlich sind, je nachdem, ob die primäre Tätigkeit die Anstellung oder die Selbstständigkeit ist.
Kombinierte Krankenversicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, sich zusätzlich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen, wenn die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit eine bestimmte Höhe überschreiten. Hier ist eine genaue Berechnung und Beratung erforderlich, um die optimalen Konditionen zu finden.
Sonderfälle und Beispiele
Nebenberufliche Selbstständigkeit
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht den Hauptteil der Arbeitszeit und des Einkommens ausmacht. Oft gilt eine Tätigkeit als nebenberuflich, wenn sie weniger als 18 Stunden pro Woche und das Einkommen unter 450 Euro liegt.
Beispiel
Tätigkeitsart | Einkommen pro Monat | Arbeitszeit pro Woche | Anmerkungen |
Angestellt | 3.500 Euro | 40 Stunden | Hauptberuflich |
Selbstständig | 400 Euro | 5 Stunden | Nebenberuflich, beitragsfrei möglich |
Teilzeit-Anstellung und Selbstständigkeit
Wenn man in Teilzeit angestellt ist und zusätzlich selbstständig arbeitet, kann die Bewertung variieren. Maßgeblich ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ob die Teilzeitanstellung als die primäre Tätigkeit gilt.
Beispiel
Tätigkeitsart | Einkommen pro Monat | Arbeitszeit pro Woche | Anmerkungen |
Angestellt | 1.000 Euro | 15 Stunden | Teilzeit, nicht primär |
Selbstständig | 2.500 Euro | 20 Stunden | Hauptberuflich, freiwillig GKV |
Mehrfachversicherung
In bestimmten Situationen kann es auch zu einer Mehrfachversicherung kommen, insbesondere wenn beide Tätigkeiten als gleichwertig angesehen werden. Hier sollte eine individuelle Beratung durch Experten erfolgen, um unnötige Beiträge zu vermeiden.
Schritte zur optimalen Absicherung
Wenn Sie sowohl selbstständig als auch angestellt sind, sollten folgende Schritte beachtet werden, um sich optimal krankenversichern zu lassen:
- Einkommensbewertung und -aufteilung:
- Führen Sie eine genaue Aufstellung Ihrer Einnahmen aus beiden Tätigkeiten durch.
- Bestimmen Sie die primäre Einkommensquelle.
- Beratung einholen:
- Lassen Sie sich von einem Experten (z.B. Steuerberater oder Versicherungsberater) beraten, um die beste Entscheidung hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung zu treffen.
- Meldung bei der Krankenkasse:
- Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse über Änderungen in Ihrer Einkommens- und Arbeitssituation.
- Berechnen Sie eventuell anfallende zusätzliche Beiträge.
- Überprüfung der Versicherungsoptionen:
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre aktuelle Versicherungssituation noch optimal ist, insbesondere wenn sich Ihr Einkommen oder Ihre Arbeitszeit signifikant ändert.
Fazit
Die Krankenversicherungssituation für Personen, die sowohl selbstständig als auch angestellt sind, ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung und Berechnung.
Es ist entscheidend, die primäre Einkommensquelle zu bestimmen und alle relevanten Informationen an die Krankenkasse zu melden. Eine detaillierte Beratung und regelmäßige Überprüfung der eigenen Versicherungssituation können dabei helfen, optimal abgesichert zu sein und unnötige Kosten zu vermeiden.
Dieser Artikel soll dazu beitragen, die Grundlagen und spezifischen Regelungen besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Sprechen Sie bei Unklarheiten oder spezifischen Fragen stets einen Experten an, um Ihre individuelle Situation optimal zu managen.