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Werbungskosten – Definition, Absetzbarkeit und Tipps

Werbungskosten – Definition, Absetzbarkeit und Tipps

25. November 2023
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Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die Arbeitnehmern bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können. Sie werden in der Einkommensteuererklärung angegeben, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.

Für Arbeitnehmer umfassen Werbungskosten beispielsweise Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Verpflegungs- und Übernachtungsmehraufwendungen bei Dienstreisen sowie Fachliteratur oder Fortbildungskurse zur beruflichen Weiterbildung.

Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Büromaterial können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Selbstständige haben zusätzlich noch weitere Möglichkeiten der Absetzung von Ausgaben im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit.

Hierzu zählen beispielsweise Miet- oder Leasingkosten für Geschäftsräume oder -fahrzeuge, Versicherungsbeiträge sowie Marketing- und Reisekosten.

Es ist wichtig anzumerken, dass nicht alle Kosten automatisch als Werbungskosten anerkannt werden. Die Aufwendungen müssen unbedingt in einem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und nachweislich angefallen sein. Zudem gibt es bestimmte Höchstgrenzen bzw. Pauschalen, bis zu denen Werbungskosten abgesetzt werden können.

Welche Ausgaben zählen zu den Werbungskosten?

Zu den typischen Werbungskosten gehören:

  • Fahrtkosten zur Arbeit: Hier kann die Pendlerpauschale geltend gemacht werden.
  • Arbeitsmittel: Zum Beispiel Kosten für Computer, Fachliteratur, Werkzeuge.
  • Weiterbildungskosten: Kosten für berufsbezogene Seminare, Kurse oder Studium.
  • Bewerbungskosten: Ausgaben für Bewerbungsfotos, Porto, Mappe.
  • Kosten für Doppelte Haushaltsführung: Bei einem berufsbedingten Zweitwohnsitz.
  • Kontoführungsgebühren: Teilweise, wenn das Konto beruflich genutzt wird.

Pauschbetrag und Nachweise

Jeder Steuerpflichtige kann für Werbungskosten einen Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) in Anspruch nehmen, ohne einzelne Ausgaben nachweisen zu müssen. Liegen die tatsächlichen Werbungskosten jedoch über diesem Pauschbetrag, lohnt es sich, diese individuell in der Steuererklärung aufzuführen. Hierfür sind entsprechende Belege und Nachweise erforderlich.

Besonderheiten und Tipps zur Absetzbarkeit

  • Belege sammeln: Sammeln Sie im Laufe des Jahres systematisch alle Belege und Quittungen, die werbungskostenrelevant sein könnten.
  • Führen Sie ein Fahrtenbuch: Wenn Sie Ihre Fahrten zum Arbeitsplatz oder dienstliche Reisen absetzen wollen, ist ein Fahrtenbuch hilfreich, um die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben zu unterstützen.
  • Fort- und Weiterbildung: Kosten für die Weiterbildung oder für ein Studium können unter gewissen Umständen komplett abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind.
  • Home-Office: Wenn ein separates Arbeitszimmer zu Hause beruflich genutzt wird und berufliche Tätigkeiten hier den Mittelpunkt bilden, können Kosten anteilig angesetzt werden.
  • Kleidung: Berufskleidung ist abzugsfähig, sofern sie nahezu ausschließlich beruflich getragen wird.

Aktuelle Entwicklungen von Werbekosten in der Buchhaltung

Steuerrechtliche Regelungen können sich jährlich ändern. Informieren Sie sich daher regelmäßig über aktuelle Freibeträge, Pauschbeträge und gesetzliche Neuregelungen, da diese Ihre Möglichkeiten, Werbungskosten abzusetzen, beeinflussen können.

Denken Sie daran, dass sich die rechtlichen Grundlagen und steuerlichen Freibeträge ändern können, daher ist es ratsam, stets auf dem Laufenden zu bleiben, um Ihre Ansprüche optimal zu nutzen. Nutzen Sie auch die Hilfe von Steuerberatern oder Steuerprogrammen, um Ihre Werbungskosten korrekt geltend zu machen.

Dieser Ratgeber soll Ihnen als Einstieg und Übersicht dienen; für tiefergehende Fragen sollten Sie jedoch einen Steuerberater konsultieren oder sich direkt an die Finanzverwaltung wenden. In unserem Lexikon finden Sie weiterführende Informationen zu angrenzenden Themen des Steuerrechts.

Top Werbungskosten für Selbständige

Selbstständige sowie Freiberufler haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern tendenziell ein breiteres Spektrum an abzugsfähigen Betriebsausgaben, die dem Abzug von Werbungskosten bei Angestellten sehr ähnlich sind.

Sie mindern direkt den Gewinn und somit auch das zu versteuernde Einkommen. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit den typischen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben für Selbstständige:

KategorieBeschreibungBeispiele
BetriebsmittelGegenstände, die für die unternehmerische Tätigkeit benötigt werden.Computer, Software, Büromaterial, Werkzeuge
FahrzeugkostenKosten, die durch geschäftliche Fahrten entstehen.Leasing, Benzin, Reparaturen, Versicherung
RaumkostenKosten, die für Geschäftsräume anfallen.Miete, Nebenkosten, Instandhaltung
KommunikationskostenAusgaben für geschäftliche Kommunikation.Telefon, Internet, Porto
Werbung und MarketingKosten für die Bewerbung der eigenen Dienstleistung oder Produkte.Anzeigen, Flyer, Webseitengestaltung
VersicherungenVersicherungen, die beruflich relevant sind.Berufshaftpflicht, Geschäftsinhaltsversicherung
FortbildungKosten für berufsbezogene Weiterbildung.Seminare, Workshops, Fachliteratur
ReisekostenKosten, die durch berufliche Reisen entstehen.Hotel, Flug, Verpflegungsmehraufwand
AbschreibungenWertminderung von Anlagevermögen über die Nutzungsdauer.Abschreibung für das Firmenfahrzeug oder Computer
Betriebliche VersorgungswerkeAufwendungen zur Altersvorsorge und zur Absicherung betrieblicher Risiken.Direktversicherung, Pensionsfonds

Wichtig für Selbstständige ist die akkurate Buchführung sämtlicher Ausgaben, die mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen. Diese werden als Betriebsausgaben bezeichnet und vom erzielten Umsatz abgezogen, um den Gewinn zu ermitteln.

Dabei ist zu beachten, dass nur die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich veranlasst sind.

Tipps für Selbstständige:

  • Aufbewahrungspflicht beachten: Belege für die Betriebsausgaben müssen sorgfältig aufbewahrt werden, da das Finanzamt diese im Rahmen von Betriebsprüfungen einfordern kann.
  • Private Anteile herausrechnen: Soweit Ausgaben sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind, muss der private Anteil herausgerechnet werden.
  • Abschreibungen nutzen: Teure Anschaffungen, die über mehrere Jahre genutzt werden, sollten über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Kleinunternehmerregelung beachten: Bei Kleinunternehmern gelten hinsichtlich der Umsatzsteuer besondere Regelungen, die auch bei den Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssen.
  • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Ein Steuerberater kann helfen, alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler in der Buchführung zu vermeiden.
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