Definition und Zweck der Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist ein spezielles Steuerinstrument, das in verschiedenen Ländern eingesetzt wird, um die ordnungsgemäße Versteuerung von bestimmten Einkommensarten sicherzustellen. Im Folgenden wird insbesondere auf die Verrechnungssteuer, wie sie im schweizerischen Steuersystem angewendet wird, eingegangen.
Die Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer auf bestimmte Ertragsarten wie Zinsen, Dividenden, Lotteriegewinne sowie auf Leistungen von Lebensversicherungen. In der Schweiz beträgt der Steuersatz 35 Prozent. Der primäre Zweck der Verrechnungssteuer ist die Verhinderung von Steuerhinterziehung. Durch die hohe Besteuerung direkt an der Quelle wird ein Anreiz geschaffen, diese Einkommen in der Steuererklärung korrekt anzugeben, da die Verrechnungssteuer unter bestimmten Umständen rückerstattet oder angerechnet werden kann.
Wie die Verrechnungssteuer funktioniert:
Wenn beispielsweise eine Aktiengesellschaft eine Dividende an ihre Aktionäre ausschüttet, wird die Verrechnungssteuer sofort einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgeführt.
Der Aktionär erhält also nur den Nettobetrag, d.h. die Dividende abzüglich der Verrechnungssteuer. Jedoch kann er die bezahlte Verrechnungssteuer in seiner Steuererklärung angeben.
Rückerstattung und Anrechnung
Für in der Schweiz steuerpflichtige natürliche und juristische Personen besteht die Möglichkeit, die einbehaltene Verrechnungssteuer zurückzufordern oder auf die geschuldete Einkommens- oder Gewinnsteuer anzurechnen, sofern sie die entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung deklarieren. Durch die Anrechnung der Verrechnungssteuer wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Internationaler Kontext
Im internationalen Kontext bestehen zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und anderen Staaten, die regeln, wie mit der Verrechnungssteuer für in anderen Ländern ansässige Personen zu verfahren ist. Oft werden in diesen Abkommen ermäßigte Quellensteuersätze oder Befreiungen vereinbart, was bedeutet, dass ausländische Anleger möglicherweise nur einen reduzierten Steuersatz zahlen oder eine Erstattung erhalten.
Beispielrechnung für Verrechnungssteuer
Angenommen, eine Schweizer Aktiengesellschaft schüttet eine Dividende von CHF 1.000 aus. Die Verrechnungssteuer beträgt bei einem Satz von 35 Prozent CHF 350. Der Empfangsberechtigte erhält folglich CHF 650.
In seiner Steuererklärung weist der Aktionär die CHF 1.000 als Einkommen aus und beantragt die Anrechnung der bereits bezahlten Verrechnungssteuer. Somit wird der Dividendenbesteuerung Genüge getan, ohne dass das Einkommen doppelt versteuert wird.
Die Verrechnungssteuer ist somit ein nützliches Instrument im Steuersystem, insbesondere wenn es darum geht, Steuerflucht zu verhindern und sicherzustellen, dass Einkommen aus Kapitalvermögen korrekt versteuert wird.
Es ist jedoch wichtig, dass Anleger und Steuerpflichtige ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Deklaration dieser Einkommen verstehen und ihre Rechte auf Rückerstattung oder Anrechnung der Verrechnungssteuer kennen.