25 % Rabatt für Wechsel-Kunden | Code: WECHSEL25 | Nur bis 31.12.2024 | Jetzt einlösen
- oder -
Nutzen Sie unseren Addonstore um noch mehr Nützliche Tools für Ihre Branche freizuschalten.
Cloud-Software Lösung
Ihre Cloud Buisness
Software für Ihr
Unternehmen
Mit Workstool Managen Sie Ihr Unternehmen im ganz einfach, alle Tool in einer Software.
Kostenlos 14 Tage testen
Zurück
Sie befinden sich hier:
Entfernungspauschale

Entfernungspauschale

25. November 2024
Keine Kommentare

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Begriff, der in Deutschland im Zusammenhang mit den Fahrtkosten zur Arbeit verwendet wird. Sie ist eine Pauschale, die Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen können, um die Kosten für den täglichen Arbeitsweg zu reduzieren. Die Entfernungspauschale wird oft auch als Werbungs- oder Betriebsausgabenpauschale bezeichnet und ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrkosten. In der Regel können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten in Anspruch nehmen, was sie zu einer attraktiven Möglichkeit macht, die Steuerlast zu senken.

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?

Die Berechnung der Entfernungspauschale erfolgt auf Basis der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Für jeden Arbeitstag können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer der einfachen Strecke ansetzen. Bei einer Entfernung von 20 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ergibt sich somit eine Pauschale von 6 Euro pro Arbeitstag. Es ist wichtig zu beachten, dass nur die einfache Strecke berücksichtigt wird, nicht die Hin- und Rückfahrt. Zudem wird die Entfernungspauschale für maximal 220 Arbeitstage im Jahr gewährt, was zu einer maximalen Absetzbarkeit von 1.320 Euro führen kann.

Wer kann die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln, die Entfernungspauschale geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, dem öffentlichen Nahverkehr oder einem anderen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren. Auch Selbstständige und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernungspauschale ansetzen, wenn sie einen festen Arbeitsplatz haben. Es ist jedoch wichtig, dass die Fahrtkosten tatsächlich anfallen und die Entfernung zur Arbeitsstätte korrekt ermittelt wird. Bei Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten, entfällt die Möglichkeit, die Entfernungspauschale geltend zu machen, da kein regelmäßiger Arbeitsweg besteht.

Welche Ausnahmen gibt es?

Obwohl die Entfernungspauschale für viele Arbeitnehmer vorteilhaft ist, gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Beispielsweise können Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen nutzen, die Entfernungspauschale nicht in vollem Umfang geltend machen, da sie bereits durch die Nutzung des Fahrzeugs steuerlich entlastet werden. Zudem gibt es spezielle Regelungen für Pendler, die aus einer anderen Stadt oder Region zur Arbeit fahren. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten wie Übernachtungen oder Verpflegungsmehraufwendungen ebenfalls abgesetzt werden. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es erweiterte Möglichkeiten zur Absetzbarkeit von Fahrtkosten.

Wie wird die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angegeben?

Die Entfernungspauschale wird in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen. Hier müssen die Arbeitnehmer die Anzahl der Arbeitstage sowie die Entfernung zur Arbeitsstätte angeben. Es ist ratsam, die entsprechenden Nachweise über die zurückgelegten Strecken und die Anzahl der Arbeitstage aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt die Angaben belegen zu können. Die Erstattung erfolgt in der Regel über die Einkommensteuerveranlagung, sodass die Arbeitnehmer am Ende des Jahres eine Rückerstattung erhalten, sofern sie zu viel Steuern gezahlt haben.

Fazit zur Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer, um die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, ohne dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Ausnahmen zu kennen, um die Pauschale korrekt ansetzen zu können. Arbeitnehmer sollten sich daher umfassend über die Möglichkeiten der Absetzbarkeit informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen, um sicherzustellen, dass sie alle relevanten Informationen und Nachweise in ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Letztlich kann die Entfernungspauschale einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellen, insbesondere für Pendler, die regelmäßig lange Strecken zurücklegen müssen.

Nutzen Sie unsere ERP & Cloud-Buchhaltungssoftware
Mit unserer Software Workstool wird Ihr Unternehmen digital, alles für Ihren Betrieb in einer Cloud-Softwareanwendung.  Eine leistungsstarke ERP,- Buchhaltungssoftware kann einen bedeutenden Beitrag leisten, indem sie die Notwendigkeit von Papierkram reduziert, das Zeit- und Auftragsmanagement verbessert und eine unkomplizierte Dokumentation ermöglicht.
Jetzt Demo Kostenlose buchen (ca. 60 Minuten)
Workstool-Team
Product Lead, Billing

Das könnte Sie auch Intressieren:

Jetzt testen und Ihren Betrieb Digitalisieren.
Mit Workstool starten Sie Ihren digitalen Handwerksbetrieb. 
Viele Addons, Erweiterungen und ein Team, das Ihren Betrieb digitalisiert.
Jetzt Kostenlos 14 Tage testen
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter
Einfach Formular ausfüllen und Kostenlos abschicken. Schnell einfach und Unkompleziert
The everything app, for work.
24/7 Support
Secure and compliant
Monthly updates
Einfach, Schnell & Zuverlässig
Jetzt 14 Tage kostenlos testen oder sofort loslegen und sparen!

Kontakt

Produktberatung0 7195 - 92997700  
(Mo - Fr: 08:00 - 17:00 Uhr)
info@workstool.deEinrichtungsservice0 7195 - 92997708 (Mo - Fr: 09:00 - 15:00 Uhr)onboarding@wokstool.de
Mit Workstool haben Sie eine leistungsstarke Cloud ERP-Plattform, die es Teams ermöglicht, sämtliche wichtigen Unternehmensprozesse zentral zu verwalten und zu steuern. Diese innovative Softwarelösung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die Geschäftsprozesse effizienter und transparenter gestalten.
Wir sind nur einen Anruf entfernt: (+49) 0 7195 - 92997700
© Copyright 2024 - Made with ❤️ in Winnenden
Haftungsausschluss:
Die Inhalte der Artikel dienen lediglich als allgemeine Informationen und Orientierungshilfen. Die Just Growing GmbH übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Angaben.
cloud-uploadcalendar-fullalarmmagnifierarrow-right
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram