Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das private Investoren unterstützt, die in innovative Start-ups investieren möchten.
Ziel ist es, den Zugang zu Kapital für junge, innovative Unternehmen zu erleichtern und gleichzeitig die Bereitschaft privater Investoren zu stärken, Wagniskapital bereitzustellen.
In diesem umfassenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antragsprozess und den Vorteilen des INVEST-Zuschusses.
Was ist der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital?
Der INVEST-Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung, die darauf abzielt, die Risikobereitschaft privater Investoren zu fördern. Der Zuschuss besteht aus zwei Teilen:
- Zuschuss zur Investition: 20 % der investierten Summe werden als Zuschuss gewährt.
- Exitzuschuss: Bei einem erfolgreichen Verkauf der Unternehmensanteile wird die Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn pauschal mit 25 % gedeckt.
Die maximale Förderung pro Investor beträgt 100.000 Euro pro Jahr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit der INVEST-Zuschuss beantragt werden kann, müssen sowohl der Investor als auch das Start-up bestimmte Kriterien erfüllen.
Voraussetzungen für Investoren:
- Privatperson: Nur natürliche Personen sind antragsberechtigt.
- Wohnsitz in der EU oder einem EWR-Staat: Der Investor muss in einem EU-Land oder einem anderen EWR-Staat wohnen.
- Keine geschäftliche Verbindung zum Start-up: Der Investor darf nicht bereits in einer geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen.
- Höchstbetrag: Die förderfähige Investition liegt zwischen 10.000 und 500.000 Euro pro Jahr.
Voraussetzungen für Start-ups:
- Innovatives Geschäftsmodell: Das Unternehmen muss ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung anbieten.
- Alter des Unternehmens: Das Unternehmen darf nicht älter als sieben Jahre sein.
- Sitz in Deutschland: Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein.
- KMU-Definition: Das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Definition sein.
Voraussetzung | Investor | Start-up |
---|---|---|
Personenkreis | Natürliche Personen | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
Sitz | EU/EWR | Deutschland |
Maximale Förderung | 100.000 Euro jährlich | Bis 7 Jahre nach Gründung |
Weitere Bedingungen | Keine geschäftliche Verbindung | Innovatives Geschäftsmodell |
Vorteile des INVEST-Zuschusses
Der INVEST-Zuschuss bietet sowohl Investoren als auch Start-ups eine Vielzahl von Vorteilen:
Für Investoren:
- Reduziertes Risiko: Der 20 %-Zuschuss mindert das finanzielle Risiko.
- Attraktive Steuervergünstigung: Der Exitzuschuss reduziert die Steuerlast beim Verkauf von Anteilen.
- Förderung des Innovationsgedankens: Investoren können gezielt junge, innovative Unternehmen unterstützen.
Für Start-ups:
- Verbesserter Zugang zu Kapital: Start-ups haben durch das Programm eine größere Chance, Investoren zu gewinnen.
- Attraktivität steigern: Die Förderung erhöht die Attraktivität der Unternehmensanteile.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Prüfung der Förderfähigkeit:
- Das Start-up und der Investor prüfen gemeinsam, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Antragstellung:
- Der Investor beantragt die Förderfähigkeit des Start-ups beim BMWK. Dies geschieht online über das Portal der Förderbank.
- Prüfung durch das BMWK:
- Das BMWK prüft die Unterlagen und gibt eine Bescheinigung aus, dass das Unternehmen förderfähig ist.
- Investition tätigen:
- Der Investor tätigt die Investition in das Start-up.
- Zuschuss beantragen:
- Nach der Investition stellt der Investor den Antrag auf den 20 %-Zuschuss.
Welche Arten von Wagniskapital gibt es?
Wagniskapital umfasst verschiedene Finanzierungsformen, die speziell auf die Bedürfnisse junger, innovativer Unternehmen zugeschnitten sind. Hier einige der gängigsten Arten:
- Direktbeteiligung: Der Investor erwirbt Anteile am Unternehmen und wird damit Miteigentümer. Dies ist die klassische Form des Wagniskapitals.
- Wandeldarlehen: Eine flexible Finanzierungsmöglichkeit, bei der der Investor zunächst ein Darlehen gewährt, das später in Unternehmensanteile umgewandelt werden kann. Diese Methode bietet Start-ups zunächst Liquidität und dem Investor die Möglichkeit, sich später Anteile zu sichern.
- Exitzuschuss: Speziell im Rahmen des INVEST-Programms wird die Steuerlast auf Gewinne beim Verkauf von Anteilen pauschal abgegolten. Dies macht das Investment attraktiver und belohnt erfolgreiche Exits.
- Mezzanine-Kapital: Eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, die den Vorteil bietet, keine direkten Stimmrechte abzugeben, aber trotzdem Zugang zu Kapital zu erhalten.
- Crowdinvesting: Eine Form von Wagniskapital, bei der eine Vielzahl von Kleininvestoren gemeinsam Kapital für ein Start-up bereitstellt, meist über Plattformen im Internet.
Diese Vielfalt an Möglichkeiten gibt sowohl Start-ups als auch Investoren Flexibilität, um die passende Finanzierungsform für ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu wählen.
Wer darf den INVEST-Zuschuss beantragen?
Nur natürliche Personen, die in ein förderfähiges Start-up investieren, können den Zuschuss beantragen.
- Welche Start-ups sind besonders förderfähig? Start-ups aus den Bereichen Technologie, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind besonders häufig förderfähig.
Checkliste: Antragstellung für den INVEST-Zuschuss
Hier eine praktische Auflistung für den Antragsprozess:
- Erfüllen Investor und Start-up die Voraussetzungen?
- Registrierung auf dem Online-Portal des BMWK abgeschlossen?
- Förderfähigkeit des Start-ups nachgewiesen?
- Investition in das Start-up abgeschlossen?
- Antrag auf Auszahlung des Zuschusses gestellt?
Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital bietet eine attraktive Möglichkeit, Innovationen in Deutschland zu fördern und gleichzeitig das Risiko für Investoren zu reduzieren.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antragsprozess sorgfältig durchläuft, kann von den zahlreichen Vorteilen profitieren.