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Die Gründung einer OHG: Worauf ist bei der offenen Handelsgesellschaft zu achten?

Die Gründung einer OHG: Worauf ist bei der offenen Handelsgesellschaft zu achten?

27. Dezember 2023
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Bei der Gründung einer OHG gibt es verschiedene Aspekte, auf die Sie achten sollten. Dazu gehören unter anderem die Absprache mit den Gesellschaftern, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister. Auch die Buchhaltung und Steuern sind wichtige Themen, die bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft beachtet werden müssen.

Die OHG als Rechtsform hat sowohl Vorteile als auch Nachteile, wie zum Beispiel die persönliche Haftung der Gesellschafter. Im Vergleich zu anderen Unternehmen wie GbR oder GmbH hat die OHG jedoch besondere Merkmale, die bei der Entscheidung zur Gründung berücksichtigt werden sollten.

Warum eine OHG gründen?

Die Gründung einer OHG kann für Unternehmer eine attraktive Option sein, da sie im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GmbH oder der GbR einige Vorteile bietet.

Eine OHG wird als offene Handelsgesellschaft bezeichnet und ist in den §§ 105-160 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Bei einer OHG Gründung müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher die Rechte und Pflichten aller Beteiligten regelt. Die Eintragung ins Handelsregister ist ebenfalls erforderlich.

Persönliche Haftung in einer OHG

Im Gegensatz zur GmbH haften die Gesellschafter bei einer OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Dennoch bietet eine OHG auch einige Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen wie z.B. bei der Buchhaltung und Steuern, da weniger formale Anforderungen erfüllt werden müssen.

In diesem Blogbeitrag sollen daher wichtige Aspekte rund um die Gründung einer OHG beleuchtet werden, damit angehende Unternehmer sich ein umfassendes Bild über diese Rechtsform machen können.

Rechtliche Grundlagen für die Gründung einer OHG

Bei der Gründung einer OHG gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen zu beachten. Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet wird und bei der die Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften.

Der erste Schritt zur Gründung einer OHG ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, in dem alle wichtigen Punkte wie Name und Sitz des Unternehmens sowie Aufgaben und Pflichten der Gesellschafter festgelegt werden müssen. Im Anschluss muss die OHG im Handelsregister eingetragen werden.

Dabei müssen bestimmte Vorschriften aus dem HGB beachtet werden. Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass eine OHG keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, was bedeutet, dass sie nicht wie eine GmbH als eigenständiges Unternehmen behandelt wird. Außerdem sollten steuerliche Aspekte sowie mögliche Nachteile bei der Wahl dieser Rechtsform sorgfältig geprüft werden.

Insgesamt erfordert die Gründung einer OHG ein gewisses Maß an Absprache zwischen den Gesellschaftern und gründlicher Buchhaltung, um spätere Probleme zu vermeiden.

Der Gesellschaftsvertrag und seine Inhalte bei einer OHG-Gründung

Bei der Gründung einer OHG ist es wichtig, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Dieser Vertrag regelt die internen Angelegenheiten der Gesellschaft und dient als Grundlage für das Handeln aller Gesellschafter.

Der Gesellschaftsvertrag sollte unter anderem Regelungen zu den Anteilen der einzelnen Gesellschafter, zur Geschäftsführung sowie zur Gewinn- und Verlustverteilung enthalten. Auch die Dauer der Gesellschaft und eventuelle Kündigungsfristen können im Vertrag festgelegt werden. Es empfiehlt sich zudem, eine Klausel zur Nachfolgeregelung aufzunehmen, um auch für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters vorbereitet zu sein.

Vor der Eintragung ins Handelsregister muss der Vertrag von allen Gründern unterschrieben werden. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung des Vertrags an einem Experten wie einem Notar oder einem Rechtsanwalt zu orientieren, um mögliche Fehler zu vermeiden und langfristige Nachteile für das Unternehmen auszuschließen.

Hier finden Sie eine Tabelle mit allen wichtigen Inhaltlichen Punkten die ein OHG Gesellschaftsvertrag haben sollte:

Punkt im GesellschaftsvertragErläuterung
1. Firmenname und Sitz der OHGDefiniert den offiziellen Namen und den rechtlichen Sitz der OHG.
2. Gegenstand des UnternehmensBeschreibt ausführlich die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit der OHG.
3. Dauer der GesellschaftLegt fest, wie lange die OHG bestehen soll (unbestimmte oder bestimmte Dauer).
4. Einlagen der GesellschafterErklärt, welche Einlagen und in welcher Form die Gesellschafter in die OHG einzubringen haben.
5. Gewinn- und VerlustverteilungBestimmt, wie Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.
6. Geschäftsführung und VertretungRegelt, wer die Geschäftsführung übernimmt und in welchem Umfang Gesellschafter die OHG nach außen vertreten dürfen.
7. Pflichten und Rechte der GesellschafterDefiniert die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Detail.
8. Veränderungen in der GesellschafterstrukturLegt fest, wie Änderungen in der Gesellschafterstruktur gehandhabt werden, z. B. Ein- oder Austritte von Gesellschaftern.
9. AbfindungsregelungenRegelungen für den Fall eines Ausscheidens eines Gesellschafters, einschließlich einer möglichen Abfindung.
10. WettbewerbsverbotBestimmt, ob und in welchem Umfang Gesellschafter nach ihrem Ausscheiden aus der OHG in Konkurrenz treten dürfen.
11. SchlussbestimmungenEnthält Regelungen zu Auflösung, Liquidation und Streitbeilegung, sowie weitere Abschlussbestimmungen.

Die Haftungsregelungen bei einer OHG-Gründung

Bei einer OHG-Gründung ist es wichtig, die Haftungsregelungen zu beachten. Im Gegensatz zur GmbH haftet bei einer offenen Handelsgesellschaft jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden auch das private Vermögen der Gesellschafter herangezogen werden kann.

Es empfiehlt sich daher, eine umfassende Absicherung durch Versicherungen oder andere Maßnahmen zu treffen.

Bei der Gründung einer OHG müssen außerdem bestimmte Vorschriften eingehalten werden, wie beispielsweise die Eintragung ins Handelsregister und die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ebenfalls von großer Bedeutung und sollte gut überlegt sein, da eine OHG im Vergleich zu anderen Unternehmen auch Nachteile mit sich bringen kann. Um diese abzuwägen und eine erfolgreiche Gründung zu garantieren, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Steuerliche Aspekte bei der Gründung einer OHG

Bei der Gründung einer OHG sind nicht nur rechtliche und haftungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch steuerliche Belange spielen eine wichtige Rolle. Es ist wichtig, die verschiedenen Steuern zu kennen, die auf das Unternehmen zukommen können, wie beispielsweise Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer. Außerdem müssen die Gesellschafter auch ihre persönlichen Steuerverpflichtungen im Auge behalten.

Hier finden Sie wichtige Steuerliche Punkte die bei einer OHG beachtet werden sollten:

SteueraspektErläuterung
1. GewerbesteuerDie OHG unterliegt der Gewerbesteuerpflicht. Der Gewerbesteuermessbetrag wird auf Basis des Gewinns und der hinzugerechneten Beträge ermittelt.
2. EinkommensteuerDie OHG selbst ist keine eigenständige steuerliche Einheit. Die Gewinne werden auf die Gesellschafter aufgeteilt und unterliegen der Einkommensteuer.
3. UmsatzsteuerDie OHG ist umsatzsteuerpflichtig. Sie muss Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und gezahlte Vorsteuer geltend machen.
4. LohnsteuerBei Beschäftigung von Arbeitnehmern fallen Lohnsteuern an. Die OHG muss die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter abführen.
5. SolidaritätszuschlagDer Solidaritätszuschlag wird auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben und beträgt einen Prozentsatz des Steuerbetrags.
6. GewerbesteuerumlageDie Gewerbesteuerumlage kann auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden, um die Doppelbelastung durch die Gewerbesteuer zu mildern.
7. BetriebsprüfungDie Finanzbehörden können Betriebsprüfungen durchführen, um die ordnungsgemäße Buchführung und Steuerzahlung sicherzustellen.
8. Steuerliche AbschreibungenRegelungen zu steuerlichen Abschreibungen auf Anlagegüter müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen.
9. VerlustverrechnungVerluste der OHG können mit Gewinnen der Folgejahre verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
10. Steuerliche BeratungDie Einbindung eines Steuerberaters ist ratsam, um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen und rechtliche Vorgaben zu beachten.

Die Buchhaltung und Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen muss sorgfältig durchgeführt werden und es empfiehlt sich, einen Experten hinzuzuziehen, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass eine OHG als offene Handelsgesellschaft keine eigene juristische Person ist und somit kein eigenes Steuersubjekt hat. Stattdessen unterliegt sie der Einkommensbesteuerung als Personengesellschaft.

Vor allem im Vergleich zur GmbH gibt es hier einige Nachteile in Bezug auf die Besteuerung. Daher sollten angehende Gründer sich gründlich überlegen, ob die Rechtsform der OHG für ihr Unternehmen geeignet ist und welche steuerlichen Auswirkungen damit verbunden sind. Die Eintragung ins Handelsregister sowie weitere Formalitäten sollten ebenfalls beachtet werden, um später Probleme zu vermeiden.

Besonderheiten beim Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern in einer OHG

Beim Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern in einer OHG gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zunächst muss im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, wie der Ein- und Austritt geregelt wird. Dies kann beispielsweise über eine Kündigungsfrist oder ein Vorkaufsrecht der verbleibenden Gesellschafter erfolgen.

Es ist auch wichtig zu klären, wer für die Übernahme des Anteils zuständig ist und wie der Wert des Anteils berechnet wird. Bei einem Eintritt müssen die formalen Schritte zur Eintragung ins Handelsregister unternommen werden.

Außerdem sollte geprüft werden, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind, beispielsweise vom Finanzamt oder von anderen Behörden. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters muss dieser seine Haftung gegenüber der OHG regeln.

Hierbei kann er entweder seine Anteile verkaufen oder sie an einen neuen Gesellschafter übergeben. In jedem Fall sollten alle Beteiligten die gesetzlichen Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters beachten und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Es ist wichtig zu betonen, dass eine OHG im Vergleich zur GmbH einige Nachteile in Bezug auf Haftung und Buchhaltung hat.

Dennoch können bestimmte Unternehmen von der offenen Handelsgesellschaft als Rechtsform profitieren, insbesondere wenn es um eine gemeinsame Unternehmensgründung mit anderen Personen geht.

Rechtsformen im Vergleich: OHG, GmbH und Einzelunternehmung

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform, die besonders für mittelständische Unternehmen geeignet ist. Hier sind einige Merkmale:

  • Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen.
  • Entscheidungsfindung: Die Gesellschafter haben direkten Einfluss auf die Entscheidungen und Verwaltung der Gesellschaft.
  • Gründung: Die Gründung erfordert einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform, die Haftung und Flexibilität kombiniert. Hier sind einige Schlüsselpunkte:

  • Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was die persönlichen Vermögensrisiken der Gesellschafter minimiert.
  • Entscheidungsfindung: Die Geschäftsführung leitet die täglichen Aktivitäten, während die Gesellschafter durch ihre Geschäftsanteile Einfluss nehmen.
  • Gründung: Die Gründung erfordert einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und ein Mindestkapital.

Einzelunternehmung

Die Einzelunternehmung ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Hier sind einige charakteristische Eigenschaften:

  • Haftung: Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen.
  • Entscheidungsfindung: Der Inhaber trifft alle Entscheidungen allein und hat volle Kontrolle über das Unternehmen.
  • Gründung: Es gibt keine speziellen Gründungsvorschriften, jedoch müssen bestimmte gewerberechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Bankkonto bei einer OHG eröffnen

Die Eröffnung eines Bankkontos für eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein entscheidender Schritt für die reibungslose Geschäftsführung. Einige der wichtigsten Punkte, die bei diesem Prozess berücksichtigt werden sollten, umfassen die klare Definition der Gesellschaftsform und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.

Die OHG sollte als juristische Person auftreten, wofür in der Regel ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag erforderlich ist. Die Bank wird darüber hinaus eine Liste der Gesellschafter, ihre Anteile und die Namen der vertretungsberechtigten Personen benötigen.

Empfehlung

Unsere Empfehlung ist eine Onlinebank zu nutzen oder auch bei Ihrer Hausbank nach den aktuellen Konditionen für ein OHG Geschäftskonto nachzufragen.

Ein weiterer essentieller Aspekt ist die Wahl der geeigneten Bank, die den Bedürfnissen der OHG entspricht. Hierbei sind Kriterien wie die Gebührenstruktur, der Serviceumfang, die Erreichbarkeit der Filialen und die Verfügbarkeit von Online-Banking zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Prüfung der verschiedenen Angebote kann dazu beitragen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig einen effizienten Bankbetrieb zu gewährleisten.

Die Beachtung von steuerlichen Aspekten ist ebenfalls unerlässlich. Es ist ratsam, die Bank über die steuerliche Einordnung der OHG zu informieren, da dies Auswirkungen auf die Besteuerung von Zinserträgen und anderen finanziellen Transaktionen haben kann.

Insgesamt ist die Eröffnung eines Bankkontos für eine OHG ein strategischer Schritt, der sorgfältige Planung und Organisation erfordert. Durch die Berücksichtigung dieser Schlüsselfaktoren kann die OHG sicherstellen, dass ihre finanziellen Angelegenheiten effektiv und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen verwaltet werden.

Sonderfall: Eine bestehende GbR in eine OHG umwandeln

Eine bestehende GbR in eine OHG umzuwandeln kann für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits als Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätig sind, von Vorteil sein. Denn durch die Umwandlung in eine offene Handelsgesellschaft erlangt das Unternehmen den Status einer Kaufmannschaft und wird ins Handelsregister eingetragen.

Dadurch erhöht sich nicht nur das Ansehen des Unternehmens, sondern es können auch neue Geschäftspartner gewonnen werden. Die Umwandlung erfordert jedoch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und muss im Einzelnen mit einem Anwalt besprochen werden.

Auch steuerliche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden, da durch die Umstellung möglicherweise Nachteile entstehen können. Eine sorgfältige Planung und Buchhaltung ist daher unerlässlich, um alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten und einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten.

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