Was ist Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf den Gewerbegewinn von Unternehmen erhoben wird. Sie ist eine Objektsteuer, die unabhängig von der Rechtsform oder der Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens anfällt. Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage des Gewerbeertrags festgesetzt, der durch diverse Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird.
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden und Städte in Deutschland. Sie dient dazu, den örtlichen Finanzbedarf zu decken und Infrastrukturprojekte zu finanzieren. Durch ihre Erhebung auf Grundlage des Gewerbeertrags stellt sie sicher, dass Unternehmen ihren Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten.
Was die Gewinnerzielungsabsicht betrifft, so spielt diese bei der Besteuerung keine Rolle. Ob ein Unternehmen tatsächlich einen Gewinn erzielt oder nicht, ist irrelevant – es wird lediglich darauf abgezielt, ob das Unternehmen gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Um den konkreten Steuersatz festzulegen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Dazu gehören beispielsweise Hinzurechnungen von bestimmten Betriebsausgaben wie Mieten oder Zinsen sowie Kürzungen durch Freibeträge oder Verlustvorträge aus Vorjahren. Die genaue Berechnung kann komplex sein und hängt von vielen individuellen Gegebenheiten ab – daher sollten sich Unternehmer am besten an einen Steuerberater wenden.
Insgesamt trägt die Gewerbesteuer maßgeblich zur finanziellen Ausstattung der Kommunen bei und ermöglicht ihnen wichtige Investitionen zum Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger
Der Gewerbesteuerhebesatz
Jede Kommune in Deutschland kann ihren individuellen Gewerbesteuerhebesatz selbst festlegen. Der Hebesatz ist ein prozentualer Wert, mit dem der einheitlich festgelegte Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird, um die tatsächliche Gewerbesteuerschuld zu berechnen. Durch diese individuelle Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes haben die Kommunen eine gewisse Flexibilität, um ihre Steuereinnahmen zu regulieren und somit ihre Finanzlage zu verbessern. Dabei können sie den Hebesatz je nach Bedarf erhöhen oder senken.
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes variiert jedoch stark von Gemeinde zu Gemeinde. Während manche Kommunen einen eher niedrigen Satz wählen, um Unternehmen anzulocken und so Arbeitsplätze in der Region zu schaffen, entscheiden sich andere für einen höheren Satz, um zusätzliche Einnahmen zur Deckung ihrer Ausgaben generieren. Diese Entscheidungen werden oft unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren getroffen.
Dazu gehören beispielsweise die wirtschaftliche Lage einer Stadt oder Gemeinde sowie deren Infrastruktur- und Investitionsbedürfnisse. Ein weiterer Aspekt bei der Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes ist auch das Verhältnis zwischen dem örtlichen Handelsgewicht (Gemeindeschlüsselzahl) und dem tatsächlichen Aufkommen an Gewerbeflächen innerhalb einer bestimmten Kommune.
Dies kann dazu führen, dass benachbarte Städte unterschiedlich hohe Sätze festlegen – abhängig davon wie viel Industrieansiedlung vorhandenen ist bzw., ob es überwiegend landwirtschaftlich geprägte Gebiete sind. Es gibt allerdings gesetzliche Grenzen für die Höchstgrenze eines Hebesatzes: Derzeit darf dieser nicht mehr als 5 Prozent betragen – egal welche Gründe für eine höhere Belastung sprechen würden.
Insgesamt bietet die individuelle Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes den Kommunen einen Spielraum, um ihre finanzielle Situation zu steuern. Es ist jedoch wichtig, dass diese Entscheidungen wohlüberlegt getroffen werden und sowohl die Interessen der Unternehmen als auch das Wohl der Gemeinde im Blick behalten werden.
Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatzes?
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes, welcher gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von den Gemeinden selbst festgelegt wird, spielt eine entscheidende Rolle in der lokalen Wirtschaftsförderung und der finanziellen Autonomie der Kommunen.
Im Zuge dessen obliegt es jeder Gemeinde, innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ihren eigenen Hebesatz zu bestimmen, mit dem dann der standardisierte Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird, um die Gewerbesteuerlast für dort ansässige Unternehmen zu ermitteln.
Großstädte tendieren oft dazu, einen relativ hohen Gewerbesteuerhebesatz zu wählen, was das hohe Niveau öffentlicher sowie infrastruktureller Leistungen widerspiegeln und zur Finanzierung beitragen soll. Kleinere Gemeinden können dagegen niedrigere Hebesätze festsetzen, um ihre Attraktivität als Unternehmensstandort zu steigern und neue Wirtschaftsaktivitäten anzuziehen.
Die Wahl des Gewerbesteuerhebesatzes ist damit eine bedeutende finanzpolitische Entscheidung, welche nicht nur die Haushaltslage der Gemeinde, sondern auch deren Wettbewerbsposition erheblich beeinflusst.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die grundlegende Berechnung der Gewerbesteuer sieht folgendermaßen aus:
- Gewerbeertrag – Freibetrag = Steuerpflichtiger Gewerbeertrag
- Steuerpflichtiger Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Gewerbesteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuerschuld
Beispielrechnung
Angenommen, ein Unternehmen hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro und die Kommune hat einen Hebesatz von 400% festgelegt. Bei der aktuellen Steuermesszahl für Kapitalgesellschaften von 3,5% ergibt sich daraus:
- 100.000 Euro x 3,5% = 3.500 Euro (Gewerbesteuermessbetrag)
- 3.500 Euro x 400% = 14.000 Euro (Gewerbesteuerschuld)
Bedeutung des Gewerbesteuerhebesatzes
- Für Kommunen: Die Höhe des Hebesatzes ist für eine Kommune ein wesentliches Instrument zur Gestaltung ihrer Finanzpolitik. Ein niedriger Hebesatz kann attraktiv für Unternehmen sein und potenziell die Ansiedlung von Gewerbe fördern, während ein hoher Hebesatz zu höheren Einnahmen führt, was wiederum die Möglichkeit bietet, mehr in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur zu investieren.
- Für Unternehmen: Für Unternehmen spielt der Hebesatz eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl. Ein hoher Gewerbesteuerhebesatz kann für ein Unternehmen einen signifikanten Kostenfaktor darstellen, während ein niedriger Hebesatz die Steuerlast erheblich reduzieren kann.
Unterschied zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuermessbetrag und der Gewerbesteuerhebesatz sind beide zentrale Bestandteile bei der Berechnung der Gewerbesteuer, die ein Unternehmen in Deutschland zu zahlen hat, doch sie erfüllen unterschiedliche Funktionen im Besteuerungsprozess.
Der Gewerbesteuermessbetrag ist ein Zwischenergebnis bei der Berechnung der Gewerbesteuer und resultiert aus der Anwendung der Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag des Unternehmens nach Berücksichtigung von Freibeträgen und Hinzurechnungen beziehungsweise Kürzungen. Er stellt somit die Bemessungsgrundlage dar, ist aber noch nicht die endgültige Steuerschuld.
Im Gegensatz dazu ist der Gewerbesteuerhebesatz der Prozentsatz, den jede Kommune individuell festlegt und mit dem sie den Gewerbesteuermessbetrag multipliziert, um die tatsächliche Gewerbesteuerschuld eines Unternehmens in ihrem Bezirk zu ermitteln.
Der Hebesatz ermöglicht es also den Gemeinden, die Höhe der Gewerbesteuer ihren finanziellen Bedürfnissen entsprechend anzupassen, und spiegelt in gewissem Maße die Attraktivität und finanzpolitische Ausrichtung der Kommune wider. Insofern ist der Gewerbesteuermessbetrag ein standardisiertes Rechenergebnis im Steuersystem, während der Gewerbesteuerhebesatz Ausdruck der kommunalen Steuerpolitik ist.